Voraussetzungen
Akademischer Weg:
- Bachelor im Bereich Sport- und Bewegungswissenschaften oder Physiotherapie Ausbildung inkl. Weiterbildung zum Sportphysiotherapeuten
Beruflicher Weg:
- Fitnessinstruktor mit Eidg. FA / Dipl. Gymnastiklehrer
mehr Infos auf: www.sfgv.ch - Oder 300 Stunden (37.5 Tage) Ausbildung im Bewegungs- und Gesundheitssektor bei einer eduQua zertifizierten Ausbildungsstätte – Mit Diplomen nachzuweisen
- Pro nachweisbarem Jahr als selbständiger oder angestellter Personaltrainier, können 30 Stunden angerechnet werden. Dabei muss das Arbeitspensum mind. 50% (4h Personaltrainings / Tag) betragen. Dies ist mit AHV/IV Anmeldung/Bescheinigung, HR Auszug oder Arbeitsnachweis durch ein Fitnesscenter zu belegen.
Rechenbeispiel
- SAFS (Betreuerkurs) 56 std
- Star Education (Work Out Trainer) 31 std
- SAFS (Ernährungstrainer) 32 std
- Berufserfahrung (2 Jahre) 60 std
- TOTAL anrechenbare Std: 179 std
Zudem müssen folgende Dokumente und Nachweise erbracht werden:
Selbständiger PT
- Nachweis von 2 Jahren Berufserfahrung (Arbeitspensum mind. 50%) als Personal Trainer oder Fitness Trainer
- Lebenslauf mit Foto
- Visitenkarte
- Website, sollte wenn möglich vorhanden sein
- PT – Kundenvertrag
- AGBs
- Anamnesebogen
- Haftpflicht zwischen 3 und 5 Millionen
- AHV/IV-Anmeldung
- Nothelferkurs/CPR/AED, nicht älter als 2 Jahre
Angestellter PT
- Nachweis von 2 Jahren Berufserfahrung (Arbeitspensum mind. 50%) als Personal Trainer oder Fitness Trainer
- Lebenslauf mit Foto
- Visitenkarte (Vom Fitnesscenter, mit PT Name und der Spezifikation Personaltrainer)
- Anamnesebogen des Fitnesscenters
- PT – Center – Kundenvertrag des Fitnesscenters
- Nothelferkurs/CPR und / oder AED, nicht älter als 2 Jahre
WICHTIG: Bei einer Anfrage zur Zertifizierung, sind alle Unterlagen per eMail als PDF-Datei an info@sptv.ch einzureichen. Erst nach der Einzahlung des Mitgliederbeitrags, wird das Dossier vom Vorstand geprüft und bewilligt.
Re- Zertifizierung:
Um die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten, ist ein Besuch regelmässiger Fortbildungen von mindestens 16 Stunden (2 Tage) pro Jahr in einem berufsrelevanten Bereich nötig. Dieser Nachweis wird vom SPTV schriftlich, 4 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft verlangt und ist bis vor dem Ablaufdatum einzureichen.